9228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden

Die Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1

§ 10 Bundesbezügegesetz betreffend die Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates wurde durch Nulllohnrunden für Politikerinnen und Politiker mehrere Male nicht angepasst, obwohl die diesbezüglichen Aufwendungen deutlich gestiegen sind. Dies führt soweit, dass einige Abgeordnete die An- und Abreisen zum Parlament sowie die Nächtigungen in Wien zum Teil aus den normalen Bezügen finanzieren mussten und nicht aus den Aufwendungen decken konnten. Mit der gegenständlichen Änderung werden die diesbezüglichen Ansätze angepasst und sollen in Zukunft 15% des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten A1, Gehaltsstufe 16 betragen, um eine einheitliche Bemessungsgrundlage analog zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz festzulegen.

Zu Artikel 2

Dem Nationalrat werden durch das B-VG und das GOG-NR immer mehr extrem schwierige Aufgaben übertragen, gleichzeitig ist geplant, im Herbst zwei umfangreiche Enquete-Kommissionen einzusetzen. Schließlich wird in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses voraussichtlich ein Minderheitsrecht werden. Es ist daher notwendig, dass die Abgeordneten durch parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Es soll daher der Refundierungsanspruch der Abgeordneten für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maßvoll erhöht werden.“

Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens im Nationalrat wurden die vorgesehenen Erhöhungen wesentlich reduziert.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender