9234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Insolvenzordnung geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Stärkung der Rechte prozessunfähiger Personen im Zwangsversteigerungsverfahren; rechtliches Gehör im Aufschiebungsverfahren und Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens

-       Indexanpassung der Vollzugsgebühren sowie von Vergütungen der Gerichtsvollzieher und des Fahrtkostenersatzes

-       Festlegung, dass strafgerichtliche Entscheidungen betreffend vermögensrechtliche Anordnungen ein Exekutionstitel sind

-       Begleitregelungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender