9246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Das dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Interims-Wirtschaftspartnerschafts-abkommen (I-EPA) zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits wurde aus Gründen der Dringlichkeit bereits am 26. November 2008 unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung („ad referendum“) unterzeichnet. Diese wurde gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 16. Dezember 2008 (vgl. Pkt. 46 des Beschl. Prot. Nr. 1) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten erteilt.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind umfassende Abkommen der Europäischen Union (EU) mit Afrika-, Karibik- und Pazifik- (AKP) Staaten, die neben Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, Ursprungsregeln und andere handelsrelevante Bestimmungen umfassen. Das dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Abkommen zielt auf die Vermeidung von Verschlechterungen im Zugang zum europäischen Markt ab, die sich für Côte d’Ivoire durch das Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung ergeben hätten. Bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen würde das als Zwischenlösung gedachte I-EPA mit Côte d’Ivoire durch das umfassende EPA mit der Region Westafrika ersetzt.

Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 11 04

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende