9253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
Der US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welcher am 18. März 2010 erlassen wurde und ab 2014 Anwendung findet, hat die Zielsetzung, die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten, indem sämtliche dieser Konten von den betroffenen ausländischen Unternehmen („Finanzinstituten“) offengelegt werden. Betroffene ausländische Unternehmen sind vor allem solche der Bankenwirtschaft, es können jedoch auch Unternehmen der Versicherungswirtschaft oder andere Finanzdienstleister umfasst sein.
Die Umsetzung von FATCA durch ausländische Finanzinstitute ohne weitere Unterstützung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Daher ist nun für Staaten die Möglichkeit vorgesehen, mit den USA bilaterale Abkommen abzuschließen, die entweder dem FATCA-“Model 1“- oder dem FATCA-“Model 2“-Musterabkommen folgen, um die Umsetzung von FATCA für deren Finanzinstitute zu erleichtern. Da das österreichische Recht den automatischen Austausch von Bankinformationen nicht ermöglicht, welcher jedoch Voraussetzung für den Abschluss eines „Model 1“-Abkommens wäre, wurden auf Wunsch der Banken- und Versicherungswirtschaft Verhandlungen zum Abschluss eines „Model 2“-Abkommens aufgenommen.
Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Abkommen sieht im Wesentlichen vor, dass sich österreichische Finanzinstitute bis zum 1. Juli 2014 beim US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) registrieren und von deren US-Kunden die Zustimmung zur Weiterleitung der Kontoinformationen an die USA einholen. Soweit jedoch die Kunden mit US-Konten keine Zustimmung zur Weiterleitung erteilt haben, sind die Finanzinstitute dazu verpflichtet, dem IRS aggregierte Kontoinformationen zur Verfügung zu stellen, die eine Identifikation der einzelnen Kunden nicht ermöglichen. Die aggregierten Informationen können jedoch als Grundlage für Gruppenanfragen der USA an die zuständige österreichische Behörde herangezogen werden, die dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entsprechen und deren Zulässigkeit auf innerstaatlicher Ebene im Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG) ausdrücklich klargestellt wird.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Rene Pfister, Ilse Fetik, Ing. Andreas Pum, Gerd Krusche und Dr. Heidelinde Reiter.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 11 04
Michael Lampel Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender