9259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Sportangelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet zwei wesentliche Ziele:
1.) Die Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes 2015 (World Anti-Doping Code 2015 – WADC 2015):
Großsportveranstaltungen unterliegen speziellen Vorgaben. Dazu zählt auch der Welt-Anti-Doping-Code (WADC), der in gewissen Abständen novelliert wird. Österreich hat sich diesem unterworfen und hat daher dafür Sorge zu tragen, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG 2007) entsprechend zu adaptieren.
In diesem Zusammenhang umfasst der vorliegende Beschluss des Nationalrates die nachfolgenden Hauptumsetzungsschwerpunkte:
- Implementierung zweier neuer Dopingtatbestände;
- Neuregelung des Nationalen Testpools im Sinne des von der WADA geforderten „intelligent/effective testing“.
2.) Umsetzungen der Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren der Vollziehung des Anti-Doping- Bundesgesetzes 2007:
- Schaffung einer Möglichkeit, dass volljährige Sportler und Betreuer bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe oder wegen der Mitwirkung bei der Aufklärung von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen nicht unbedingt lebenslang von der Bundes-Sportförderung ausgeschlossen bleiben sondern dass eine verhältnismäßige Unterscheidung der individuellen Fälle getroffen werden kann;
- Neustrukturierung der bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung eingerichteten Kommissionen;
- Neustrukturierung der Verfahrensbestimmungen;
- Adaptierung der besonderen Pflichten der Sportorganisationen und der Sportler.
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.
Gemäß § 33 Abs. 1 GO-BR wurde beschlossen, die Mitglieder der NADA Austria Geschäftsführer Mag. Michael Cepic und Mag. Alexander Sammer als Auskunftspersonen den Verhandlungen beizuziehen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Rene Pfister, Marco Schreuder, Ana Blatnik, Günther Köberl und Monika Mühlwerth.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger gewählt.
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 02
Brigitte Bierbauer-Hartinger Franz Perhab
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender