9265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden

Im Jahr 2004 wurde die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit erlassen. Deren Regelungen wurden allesamt in Österreich umgesetzt, insbesondere im Eisenbahngesetz 1957, und bezüglich der Unfalluntersuchung im Rahmen des Unfalluntersuchungsgesetzes.

Mit Schriftsatz vom 20. Mai 2014 hat die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, weil nach einer umfassenden Prüfung der Umsetzung einzelne Punkte verblieben, in denen nach Ansicht der Europäischen Kommission die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend genau die Vorgaben aus der Richtlinie umsetzen. Das System der Umsetzung im Sinne der Eisenbahnsicherheit selbst wurde dabei nicht in Frage gestellt.

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden und eine vollständige Rechtsklarheit bei der Umsetzung herzustellen, sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates daher ergänzende gesetzliche Regelungen im Eisenbahngesetz 1957 und im Unfalluntersuchungsgesetz vor.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Anneliese Junker und Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 02

                                  Günther Novak                                                             Mag. Harald Himmer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender