9266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 22. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden unter anderem die mit 31. Dezember 2014 befristeten Ausnahmeregeln, die für Kontrollgeräte von Omnibussen im Linienverkehr gelten, einer differenzierten Anpassung unterzogen. Teils werden diese unbefristet, teils bis 31. Dezember 2020 verlängert. Oberleitungsbusse werden aus praktischen Erwägungen von der Verpflichtung zur Mitführung eines Kontrollgeräts ausgenommen.

Weiters sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates eine Erweiterung des zulässigen Umkreises für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und Schlachthöfen von 50 auf 100 km sowie redaktionelle Anpassungen vor.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstattern für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 02

                                 Wolfgang Beer                                                             Mag. Harald Himmer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender