9269 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Möglichkeit erweitert, die Prüfung der Verordnungen, der Kundmachungen über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages), der Gesetze und der Staatsverträge beim Verfassungsgerichtshof zu beantragen. Zum einen wird jedes (also auch ein in erster Instanz zuständiges) ordentliche Gericht einen Antrag auf Aufhebung einer generellen Norm beim Verfassungsgerichtshof zu stellen haben, wenn es gegen die Anwendung einer Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit, einer Kundmachung über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages) aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit, eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit oder eines Staatsvertrages aus dem Grund der Rechtswidrigkeit Bedenken hat (Art. 89 Abs. 2). Zum andern können Personen, die Partei einer von einem ordentlichen Gericht entschiedenen Rechtssache sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen derartigen Antrag stellen. Die diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen werden mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.
Weiters wird mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Möglichkeit geschaffen, durch Bundes- oder Landesgesetz Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte in jenen Angelegenheiten des Wahlrechts und der direkten Demokratie vorzusehen, in welchen Bescheide oder Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 141 B-VG selbstständig anfechtbar sind.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält einfachgesetzliche Ausführungsbestimmungen zu diesen Bundes-Verfassungsgesetz-Novellen sowie einige kleinere legistische Anpassungen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Preineder, Wolfgang Beer, Werner Herbert und Dr. Heidelinde Reiter.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 2, Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 02
Josef Saller Gottfried Kneifel
Berichterstatter Vorsitzender