9270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014)

Die Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2014 einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Europäischen Union gibt es das Bestreben, nach Artikel 86 AEUV eine unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft zu gründen, welche für die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig sein sollte. Der Gesetzwerdungsprozess und die diesbezüglichen Verhandlungen in den Gremien der Europäischen Union sind derzeit im Gange und es wurde noch keine endgültige Einigung erzielt. Der Vorschlag der Kommission enthält als wichtigste Elemente für die Europäische Staatsanwaltschaft jene der Unabhängigkeit, dezentralen Struktur, Anwendung nationalen Rechts, und Kosteneffizienz. Der Entwurf wurde von den Mitgliedstaaten zum Teil kritisiert und es gilt, eine gemeinsame sinnvolle Vorgangsweise zu finden.

Auch ein interparlamentarisches Treffen zu den Themen Europäische Staatsanwaltschaft und Datenschutz, welches am 17. September 2014 auf Einladung der Assemblèe Nationale in Paris stattgefunden hat und an der seitens Österreichs die Vorsitzende des Justizausschusses des Nationalrates Mag.a Michaela Steinacker und der Vorsitzende des Justizausschuss des Bundesrates Bundesrat Christian Füller teilgenommen haben, widmete sich diesem Thema.

Von Seiten Österreichs ist es bei der geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft insbesondere von Bedeutung, dass diese eine effiziente Struktur erhält, die schlagkräftige Ermittlungen erlaubt. Es muss sichergestellt werden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen unabhängig und zentral steuern und leiten kann und sich nicht -wie EUROJUST - auf eine koordinierende und die nationalen Strafverfolgungsbehörden unterstützende Funktion beschränkt. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die fundamentalen Grundrechte in diesem Zusammenhang gesichert werden und dass es diesbezüglich keinesfalls einen Rückfall hinter bereits in manchen Staaten erreichte Standards geben darf.“

Der Justizausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Christian Füller.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 12 02

                    Brigitte Bierbauer-Hartinger                                                    Christian Füller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender