9281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet insbesondere folgende Maßnahme(n):

-       Erhöhung der Beträge in allen Pflegegeldstufen und der Ausgleiche um 2% ab 1. Jänner 2016

-       Neudefinition der Zugangskriterien für die Pflegegeldstufen 1 und 2

-       Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege auf Wunsch der PflegegeldbezieherInnen und ihrer Angehörigen und Schaffung eines Angebotes an kostenlosen unterstützenden Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen

-       Gesetzliche Verankerung der Online-Informationsangebote des Sozialministeriums

-       Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gemäß § 3 BPGG um Kindergartenkinder

-       Klarstellung zum Anspruch auf einen Kinderzuschlag bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes

-       Schaffung einer Verpflichtung zur Geltendmachung noch nicht realisierter Ansprüche auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen Vorschriften

-       Schaffung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung für den Vollzug der 24-Stunden-Betreuung durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Optimierung der Verfahrensabläufe zur Verarbeitung und Übermittlung der Daten

-       Klarstellung der Zuständigkeit nach europarechtlichen Vorschriften in Fällen des § 3a BPGG

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Josef Saller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                       Ilse Fetik                                                                    Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende