9293 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Umsetzung der Richtlinie 2013/29/EU, der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU sowie Gewährleistung eines hohen Niveaus beim Schutz der öffentlichen Interessen wie menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie Verbraucherschutz zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Verankerung der Sicherheitsanforderungen des Anhang I der Richtlinie 2013/29/EU, der modifizierten Konformitätsbewertungs- und Kennzeichnungsbestimmungen, des Notifizierungsverfahrens und der Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen sowie reformierter Marktüberwachungsregeln im PyroTG 2010

-       Festlegung von Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben der Wirtschaftsakteure

-       Erleichterung der Rückverfolgbarkeit pyrotechnischer Gegenstände durch das einheitliche Nummerierungssystem

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Franz Perhab und Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                             Gerhard Schödinger                                                               Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender