9298 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält im Wesentlichen folgende Ziele und Maßnahmen:
- rasche und effiziente Stabilisierung von ausfallgefährdeten Banken
- Vermeidung des Einsatzes zusätzlicher öffentlicher Mittel für die Stabilisierung von Banken
- Frühinterventionsbefugnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
- Verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung
- Einrichtung einer Abwicklungsbehörde, welche über umfassende Abwicklungsbefugnisse und Abwicklungsinstrumente verfügt
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA und Edgar Mayer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 16
Michael Lampel Edgar Mayer
Berichterstatter Stv. Vorsitzender