9299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat das Beibehalten der bestehenden finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen für die Jahre 2015 und 2016 zum Ziel. Die Finanzausgleichspartner sind übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um weitere zwei Jahre, sohin bis Ende 2016, zu verlängern. Mit dem Beschluss des Nationalrates wird der nötige zeitliche Rahmen für Beratungen über eine grundsätzliche Reform geschaffen.

Vereinbart wurde auch, ergänzend zur für die Jahre 2012 bis 2014 befristeten Regelung, dass die Ertragsanteile der Länder anlässlich der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und der Einführung der Transparenzdatenbank um 20 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht werden, auch in den Jahren 2015 und 2016 noch einmal einen Beitrag des Bundes von jeweils 10,0 Millionen Euro vorzusehen.

Die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen enthalten auch Zweckzuschüsse an die Länder, die auch in das FAG 2014 aufgenommen werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Ingrid Winkler, Peter Oberlehner und Ing. Eduard Köck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender