9303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass an die Stelle der bisherigen Aufteilung in operativ bzw. strategisch ausgerichtete Organisationseinheiten eine einheitliche, zentrale Steuerungsinstanz innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz entstehen soll. Dies soll die Zusammenarbeit, Koordinierung, Aufsicht und Kontrolle erleichtern.
Eine zumindest teilweise interdisziplinäre Ausgestaltung, die Bündelung aller Vollzugs- und Betreuungsagenden und die differenzierte Behandlung der einzelnen Vollzugsformen sollen den bestmöglichen Umgang mit Betreuungsfragen garantieren.
Gleichzeitig wird ein System der Sicherung bestehender Qualität, aber auch der effektiven Aufsicht und Kontrolle eingeführt.
Der gegenständliche Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Auflösung der Vollzugsdirektion und Errichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz;
- Schaffung eines primär für Vollzugs- und Betreuungsagenden zuständigen Bereichs in der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen;
- Schaffung eines primär für die Sicherstellung einer wirksamen Aufsicht und Kontrolle zuständigen Bereichs innerhalb der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Mag. Klaus Fürlinger und Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 16
Werner Stadler Christian Füller
Berichterstatter Vorsitzender