9307 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die

-       Förderung der europaweiten Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen

-       Erhöhung der Corporate Social Responsibility

-       Entlastung von Unternehmen

-       Annäherung an die Steuerbilanz

-       Verbesserung der Aussagekraft der Abschlüsse

zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

-       Einführung eines Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen

-       Erhöhung der Schwellenwerte

-       Einführung eines Regimes für Kleinstkapitalgesellschaften

-       Abschaffung des Sonderpostens der unversteuerten Rücklagen

-       Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten und Rückstellungen

-       Abschaffung der Buchwertmethode bei der Kapitalkonsolidierung

-       Neuregelung des Ausweises von latenten Steuern und eigenen Aktien

-       Erleichterungen bei den Zwangsstrafen

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender