9311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Rückholung nicht sinnvoll genutzter Mittel beim Gemeinsamen Rohstofffonds zum Ziel.

Ein Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds lässt nach dzt. Wissensstand die gänzliche Rückführung der österreichischen Leistungen an das 1. Fenster des Fonds (bar und Schatzscheine sowie Hinfälligkeit des Haftkapitals) erwarten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender