9326 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates regelt unter anderem Rechte und Pflichten islamischer Glaubensgemeinschaften in Österreich und räumt muslimischen Gläubigen unter anderem das ausdrückliche Recht auf religiöse Betreuung beim Bundesheer und in Krankenanstalten ein. Zudem wird hohen islamischen Feiertagen und dem Freitagsgebet besonderer staatlicher Schutz gewährt und ein eigenes islamisches Theologiestudium eingerichtet. Islamische Glaubensgemeinschaften haben künftig die Pflicht, ihre wesentlichen Glaubensquellen in deutscher Sprache vorzulegen, überdies erhalten sie deutlich mehr Einfluss auf die religiöse Lehre als bisher.

Besonders umstritten ist jener Passus im Gesetz, dem zufolge die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen hat. Etliche muslimische Organisationen sehen sich durch das Verbot der Auslandsfinanzierung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften benachteiligt. Um einen geordneten Übergang sicherzustellen, dürfen vom Ausland finanzierte Imame in Österreich allerdings noch ein Jahr in Österreich predigen.

Für die Anpassung der Statuten an die neue Rechtslage haben die beiden bislang in Österreich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften, die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI), bis Ende dieses Jahres Zeit. Die Prüfung durch das Bundeskanzleramt hat bis März 2016 zu erfolgen. Generell gilt eine positive Grundeinstellung zu Gesellschaft und Staat als Voraussetzung für die Anerkennung einer islamischen Religionsgesellschaft.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, Hermann Brückl und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 03 10

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender