9330 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Übernahme des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen zum Ziel.

Das Dritte Zusatzprotokoll orientiert sich weitestgehend an den entsprechenden, im Rahmen der EU erarbeiteten Rechtsinstrumenten und sieht im Wesentlichen vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Eine derartige Möglichkeit besteht nach österreichischem Recht bereits gemäß § 32 Abs. 1 ARHG.

Mit der Zustimmung zur Auslieferung kann - abhängig von der Erklärung der Vertragsstaaten - ein automatischer Verzicht der gesuchten Person auf die Spezialität oder die Möglichkeit eines weiteren ausdrücklichen Verzichts auf die Spezialität verbunden werden. Daneben wird die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft verringert werden kann.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. März 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 03 10

                                 Ingrid Winkler                                                                 Christian Füller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender