9342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2015 (III-549-BR/2015 d.B.)

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Fragen der Aus- und Weiterbildung zunehmend auch auf europäischer Ebene behandelt und gelöst werden müssen. Die Förderung der Jugendbeschäftigung durch die europäischen Institutionen zählt insbesondere durch das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission zu den prioritären Aufgaben. Diese jugendpolitischen Akzentsetzungen durch die EU-Institutionen sind wichtig, um die großen europäischen Bestrebungen der letzten Jahre zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit weiter voranzutreiben. Einen kleinen aber wichtigen Beitrag dazu bieten Jugendmobilitätsprogramme, durch die junge Menschen europäische Erfahrungen und Kompetenzen für das künftige Berufsleben sammeln können. Ebenso macht Jugendschutz im Internet nicht an nationalen Grenzen halt. Hierzu wurden Initiativen auch auf EU-Ebene gesetzt, die nationale Regelungen ergänzen. Jugendpolitik in der Europäischen Union ist durch Art. 165 AEUV geregelt: darin festgehalten ist die Förderung des Jugendaustausches und des Austausches sozialpädagogischer Betreuer/innen sowie die verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden Fördermaßnahmen, aktuell im Rahmen des EU-Programms Erasmus +, sowie eine Reihe von Empfehlungen des Rates eingesetzt. Jugendpolitik ist aber auch Querschnittsmaterie, die in viele Politikbereiche einfließt und diese tangiert. Der Bereich der Familienpolitik ist weitestgehend subsidiär bei den Mitgliedsstaaten angesiedelt, die Union unterstützt nur Mobilitätserleichterungen. Hier können die europäischen Institutionen lediglich nationale Akzente setzen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Oberlehner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth und Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Oberlehner gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 den Antrag, das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2015 (III-549-BR/2015 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2015 04 07

                               Peter Oberlehner                                                              Ferdinand Tiefnig

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender