9344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 25.Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Selbständigem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen 725/A (E) vom 23. Oktober 2014 wurde eine Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten und der Universität für Weiterbildung Krems gefordert. Diese Forderung wurde vom Nationalrat mit Entschließung 60/E vom 10. Dezember 2014 teilweise übernommen, indem der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ersucht wurde, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten, angelehnt an die diesbezügliche Regelung des UG, vorzulegen. Mit der Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das PUG wird diesem Entschließungsantrag entsprochen.

Demgemäß haben in Hinkunft alle Absolventinnen und Absolventen von Studien an Privatuniversitäten vor der Verleihung des akademischen Grades jeweils ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit bzw. der vergleichbaren wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit oder der Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit der Privatuniversität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu übergeben. Die Privatuniversität hat sicherzustellen, dass diese positiv beurteilten Arbeiten öffentlich zugänglich sind bzw. eine hinreichende Publizität gewährleistet ist, wobei die Kooperation mit einer Universitätsbibliothek möglich ist. Dissertationen sind überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. In allen Fällen der Übergabe an die Privatuniversität bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek ist eine elektronische Übergabe möglich bzw. wird diese zweckmäßig und üblich sein.“

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Efgani Dönmez, PMM und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                               Ing. Andreas Pum                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender