9352 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine unmittelbare Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens zum Ziel und umfasst folgende Maßnahmen:

         - Abschluss eines Passbiometrieabkommens und einer Durchführungsvereinbarung;

         - Inbetriebnahme eines Pilotprojekts im Amtsbereich Bonn. Das Pilotprojekt wird einen EDV   Arbeitsplatz samt Fingerabdruckscanner umfassen. Die notwendige Internetanbindung wird durch   die dt. Behörden zur Verfügung gestellt. Als Software ist der standardisierte IDR Datenbank   Zugang über das Portal Austria vorgesehen (sogenannte „Gemeindeschiene“).

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.            

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 05 05

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender