9353 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung einer völkervertragsrechtlichen Grundlage für das interne Steuersystem des ICMPD zu Ziel und umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
- Abschluss eines Änderungsvertrags zum ICMPD-Gründungsvertrag.
Der gegenständliche Vertrag hat keine finanziellen Auswirkungen. Das interne Steuersystem besteht innerhalb von ICMPD bereits seit 2008. Mit dem Vertrag wird der status quo lediglich auf Abkommensebene bestätigt. Auch die österr. Mitgliedsbeiträge bleiben von dem Vertrag unberührt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 05 05
Ing. Eduard Köck Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender