9354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung zum Ziel, um ein Wirksamwerden des Beitritts im Verhältnis zur Republik Österreich zu verhindern.
Die Republik Burundi ist dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 beigetreten. Aufgrund der hohen Urkundenunsicherheit in der Republik Burundi ist das Wirksamwerden des Beitritts im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wünschenswert.
Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
- Notifizierung des Einspruchs gegen den Beitritt Burundis zum Haager Übereinkommen (Apostille) an den Depositarstaat
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 05 05
Ing. Eduard Köck Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender