9355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die formelle Bereinigung der Rechtslage hinsichtlich österreichischer völkerrechtlicher Verpflichtungen zu Ziel. Die Rechtslage hinsichtlich der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs im Frauenrechtsbereich wird dadurch bereinigt, dass ein österreichischer Vorbehalt zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, der sich als unnotwendig erwiesen hat, zurückgezogen wird.
Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
- Zurückziehung des Vorbehalts
Der österreichische Vorbehalt zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wird durch eine Erklärung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß Art. 28 Abs. 3 der Konvention zurückgezogen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz und Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2015 05 05
Ing. Eduard Köck Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender