9361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Bindung schifffahrtsanlagenrechtlicher Bewilligungen an den Bestand erforderlicher Privatrechtstitel zur Liegenschaftsbenützung zum Ziel.
Bei der Antragstellung auf Bewilligung einer Schifffahrtsanlage müssen lediglich Absichtserklärungen über den Abschluss eines Grundbenützungsübereinkommens vorliegen. Kommt ein solches Übereinkommen in weiterer Folge nicht zustande oder tritt es zu einem späteren Zeitpunkt wieder außer Kraft, ist die Möglichkeit einer Einbeziehung eines öffentlich-rechtlich erteilten Rechts in privatrechtlichen Streit gegeben. Dies wird durch Schaffung der Möglichkeit zu unverzüglichem Widerruf einer schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung bei Nichtzustandekommen oder nach Wegfall erforderlicher Privatrechtstitel für dienende Liegenschaften verhindert.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 05 05
Günther Novak Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender