9379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015)

Mit dem gegenständlichen Bericht des Nationalrates werden die fremdenrechtlichen Materiengesetze vorrangig an die Vorgaben zweier EU-Richtlinien, einerseits der Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung), und andererseits der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), angepasst. Darüber hinaus werden die begleitenden legistischen Maßnahmen für die Umsetzung der Einigung des Bundes und der Länder betreffend die flexible Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern entsprechend dem Beschluss der Landeshauptleute-Konferenz vom 18. November 2014 (im Folgenden: das gemeinsame Konzept des Bundes und der Länder) getroffen.

Der vorliegende Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Neuregelung des Zulassungsverfahrens im AsylG 2005 und der Vorführungsbestimmung im BFA-VG;

-       Neufassung der Regelungen betreffend Schubhaft;

-       Gesetzliche Verankerung eines beschleunigten Asylverfahrens und Adaptierung der Tatbestände für eine Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde;

-       Erweiterung der Rechtsberatung vor dem Bundesverwaltungsgericht;

-       Verkürzung der Entscheidungsfrist des Bundesverwaltungsgerichts bei Aberkennungsverfahren.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Efgani Dönmez, PMM, Franz Perhab und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 01

                             Gerhard Schödinger                                                               Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender