9380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Slowakei und Österreich zum Ziel.

Durch den neuen Vertrag soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten (u.a. bedingt durch die Schengen-Erweiterung) entsprechender Vertrag geschaffen werden, der die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert und die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei erweitert.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher insbesondere folgende Maßnahme:

-       Abschluss eines zeitgemäßen Polizeikooperationsvertrages mit der Slowakei.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2015 06 01

                                Dr. Andreas Köll                                                                  Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender