9381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit mit Italien zum Ziel.
Die Vertragsstaaten bezwecken mit dem Vertrag die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Kriminalitätsbekämpfung zu verstärken. Damit wollen sie einen wirksamen Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, des Menschenhandels, sowie des Terrorismus leisten.
Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Ratifikation des Vertrages zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Durch den Abschluss dieses Abkommens werden der österreichischen Polizei zeitgemäße Instrumente zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der italienischen Polizei (wie etwa im Bereich der grenzüberschreitenden Nacheile oder Observation) zur Verfügung gestellt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 06 01
Dr. Andreas Köll Franz Perhab
Berichterstatter Vorsitzender