9382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015)

Der Beschluss hat folgende Hauptgesichtspunkte:

-       Sicherstellung, dass die im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bediensteten durch die Überleitung keine Schmälerung ihrer Erwerbsaussichten erfahren

-       Rechtsanspruch auf unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen (Babymonat)

-       Beseitigung der Einschränkung der Dienstfreistellung auf eine im öffentlichen Interesse liegende „Tätigkeit“

-       Löschung der Ermahnung oder Belehrung im Personalakt

-       Änderung in der Reisegebührenvorschrift, wonach anstelle des Gegenwertes der niedrigsten Wagenklasse Bahn ein von der Eisenbahnstrecke abhängiger fixer Eurobetrag als Aufwandersatz gebühren soll

-       Normierung  einer – auch im ASVG enthaltenen – zusätzlichen Beitragsgrundlage im Pensionsgesetz bei Inanspruchnahme von Pflegeteilzeit und des Bezuges von aliquotem Pflegekarenzgeld

-       Nutzung von Synergieeffekten durch die Übertragung einiger Aufgaben der ÖBB-Holding an die BVA beim Vollzug des BB-PG

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 01

                                Dr. Andreas Köll                                                               Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender