9387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Auf Grund des überdurchschnittlichen Anstieges der Arbeitslosigkeit bei Personen ab 50 sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates vor, dass die Regelungen betreffend die Finanzierung aktiver Maßnahmen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung insbesondere zu Gunsten der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden.

Um das Ziel der weiteren Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer und der Senkung der Arbeitslosigkeit zu erreichen, braucht es auch forcierte arbeitsmarktpolitische Initiativen. In Folge der demographischen Entwicklung, der verhaltenen konjunkturellen Aussichten bis 2019 und des steigenden Arbeitsangebots sind die Arbeitsmarktchancen für arbeitssuchende Personen ab 50 besonders ungünstig. Zur Intensivierung der Reintegration dieser Personen wird im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates daher festgelegt, dass die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen aus dem für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) vorgesehenen Aufwand erfolgen kann und zwar bis zur Obergrenze von jährlich 250 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 (AMS Programm „Beschäftigungsinitiative 50+“).

Um das durch vermehrtes Auftreten kurzfristiger betrieblicher Auslastungsschwankungen bedingte Arbeitslosigkeitsrisiko bestimmter Beschäftigtengruppen zu minimieren, ist zudem vorgesehen, dass die Bedeckung des Aufwandes für Beihilfen bei Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung auch in den Finanzjahren 2016 bis 2019 aus dem für AlVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand erfolgen kann, und zwar bis zur jährlichen Obergrenze von 20 Mio. €.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Rene Pfister, Adelheid Ebner, Efgani Dönmez, PMM und Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                       Ilse Fetik                                                                    Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende