9388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die geltenden Meldeverpflichtungen reduziert und gleichzeitig wird eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt Platz greifen. Damit können in Zukunft zeitintensive Daten-Überprüfungen unterbleiben.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat im November 2011 den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ersucht, eine Vorstudie zur Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen durchzuführen. Diese Vorstudie wurde im Oktober 2012 vorgelegt.

Zur Umsetzung wurde darin vorgeschlagen, die derzeit bestehenden drei unabhängigen Meldungen, nämlich die Versichertenzeitenmeldung (zum Beispiel die Anmeldung), die Beitragsnachweisung und den Beitragsgrundlagennachweis zusammenzuführen, wobei ein Lösungsansatz dahingehend erarbeitet wurde, die derzeitigen Meldungen zusammenzuführen.

Zum einen ist die Zusammenlegung von Beitragsnachweisung und Beitragsgrundlagennachweis in einem Datensatz vorgesehen. Die präsentierte Lösung geht davon aus, dass nur mehr Beitragsgrundlagen gemeldet werden, diese dafür aber monatlich. Die frühere Beitragsnachweisung entfällt, da sie die Summe der gemeldeten Beitragsgrundlagen ist. Dadurch können keine Differenzen mehr zwischen Lohn- und Abrechnungsdaten entstehen.

Zum anderen wird ein gänzlicher Abgleich zwischen allen drei Meldungen hergestellt, indem die derzeit im Bereich der Versichertenmeldung enthaltenen Angaben zur Wartung des Versicherungsverlaufes entfallen, da diese aus der neuen (monatlichen) Meldung entnommen werden. Die Mindestangaben-Anmeldung entfällt komplett zugunsten einer stark vereinfachten Anmeldung, die keine Lohndaten mehr enthält. Da aus der monatlichen Meldung zusätzlich der Versicherungsverlauf gewartet wird, werden die meisten Änderungsmeldungen entfallen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Efgani Dönmez, PMM und Rene Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                  Adelheid Ebner                                                               Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende