9392 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird kein zusammenhängendes Projekt umgesetzt, sondern eine Reihe von notwendigen Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen, die bei der Anwendung der umfangreichen Änderungen im Zuge der 14. und 15. FSG-Novelle aufgetreten sind, durchgeführt. Einige Änderungen müssen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission vom 10.7.2014 (2014/2115; C(2014) 4775) hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S. 18 zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/85/EU, ABl. Nr. L 194 vom 2.7.2014 S. 10 (im Folgenden: 3. Führerscheinrichtlinie) vorgenommen werden. Weiters wird die Kommission für die Mehrphasenausbildung mit Kontrollbefugnissen ausgestattet, die sie bislang nicht hat.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                  Günther Novak                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender