9393 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes
Der Kohletechnische Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre) wurde 1975 im Zuge der Ölkrise von der Internationalen Energieagentur (IEA), die selbst Teil der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist, gegründet. Das Ziel der IEA ist es, die Zusammenarbeit unter den teilnehmenden Staaten zu fördern, um die Energiesicherheit durch Diversifizierung der Energieversorgung, die saubere und effiziente Energienutzung und die Energieeinsparung zu erhöhen. Dies wird u.a. durch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogramme erreicht, von denen das IEA Clean Coal Centre eines ist. Es stellt Information und Analysen zu allen Aspekten von Kohle zur Verfügung, veröffentlicht jährlich eine Zahl von Berichten zu verschiedenen Themen, betreibt Datenbanken und organisiert Konferenzen und Seminare. Insgesamt gibt es über vierzig aktive Programme oder Durchführungsübereinkommen der IEA.
Da Österreich mittlerweile Mitglied der Europäischen Union ist und diese ein Mitglied des IEA Clean Coal Centres ist, fühlt sich Österreich nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Gremium ausreichend vertreten. Neben Österreich sind ausschließlich einige größere EU-Staaten Direktmitglieder der Organisation.
Laut Art. 9 lit. f des Internationale Energie-Agentur Durchführungsübereinkommens zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes kann jede vertragschließende Partei vom Übereinkommen jederzeit mit einstimmiger Genehmigung des Exekutivkomitees oder durch eine schriftliche Rücktrittserklärung mit zwölfmonatiger Kündigungsfrist an den Beauftragten zurücktreten.
Da durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder betroffen sind, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter und Gerd Krusche.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 06 30
Walter Temmel Sonja Zwazl
Berichterstatter Vorsitzende