9394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird

Die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, wurde auf Bundesebene durch das Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG, BGBl. I Nr. 135/2005, umgesetzt. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die horizontalen Elemente der Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auf Bundesebene umgesetzt.

Die Richtlinie 2003/98/EG enthält einen Mindestbestand an Regeln für die Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten sind. Seit 2003 hat die Menge der Daten in der Welt, auch die der öffentlichen Daten, exponentiell zugenommen und neue Datentypen werden erstellt und gesammelt. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung von Daten eingesetzten Technologien zu beobachten. Diese schnelle technologische Entwicklung ermöglicht die Schaffung neuer Dienste und Anwendungen, die auf dem Verwenden, Aggregieren oder Kombinieren von Daten beruhen. Die im Jahr 2003 erlassenen Vorschriften sind diesen schnellen Veränderungen nicht mehr gewachsen, so dass die Gefahr besteht, dass die wirtschaftlichen und sozialen Chancen, die sich aus der Weiterverwendung öffentlicher Daten ergeben, ungenutzt bleiben. Aus diesem Grund wurde die Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG erlassen, deren Umsetzung nun mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates erfolgt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                 Walter Temmel                                                                     Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende