9423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat ein klares Bekenntnis Österreichs zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch Zurückziehung aller Vorbehalte und Erklärungen zum Ziel.

Die Rechtslage hinsichtlich der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs im Kinderrechtsbereich wird dadurch bereinigt, dass die österreichischen Vorbehalte und Erklärungen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welche sich als nicht mehr notwendig erwiesen haben, zurückgezogen werden.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

-       Zurückziehung der Vorbehalte und Erklärungen

Die österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie die österreichischen Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes werden durch eine Erklärung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß Artikel 53 Absatz 3 des Übereinkommens zurück gezogen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2015 07 21

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende