9425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verfahrensbeschleunigung bei berichtspflichtigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, die Entkräftung des allfälligen Anscheins einer politischen Beeinflussung der Staatsanwaltschaften und die dauerhafte Einrichtung eines die Anonymität wahrenden Hinweisgebersystems zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Verringerung und Präzisierung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten;

-       Gesetzliche Einrichtung eines Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich ("Weisungsrat");

-       Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für das BKMS®-Hinweisgebersystem für Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen im StAG.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende