9427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrats soll das Liquiditätsmanagement des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) verbessern und effizientere Strukturen schaffen. Die Novelle zielt auf eine klarere Aufgabenverteilung zwischen den Organen ab, was die Entscheidungsfindung erleichtern soll. Neben Änderungen der Zusammensetzung des Präsidiums sieht das Gesetz auch die Stärkung der Delegiertenversammlung, den Ausbau der Aufgaben des Aufsichtsrates und eine Optimierung der Geschäftsführungsregelungen für das Präsidium vor.
Im Unterschied zum bisherigen Modell eines Präsidiums mit einer Geschäftsführung soll in Zukunft ein Präsidium mit einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin, einem kaufmännischen Vizepräsidenten (einer Vizepräsidentin) bestellt werden. Diese Funktionen sind öffentlich auszuschreiben und sind bezahlte Anstellungen, während die sonstigen Tätigkeiten der Organe des Fonds ehrenamtlich bleiben. Dem Präsidium gehören auch weiterhin drei wissenschaftliche Vizepräsident/inn/en an. Mit der Neufassung des Gesetzes soll den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen werden.
Aus der Novelle ergeben sich keine Änderungen der finanziellen Verpflichtungen des Bundes. Diese werden weiterhin durch das vom Wissenschaftsfonds vorgelegte und durch den Bund genehmigte Arbeitsprogramm bestimmt. Auch Maßnahmen mit potenziell finanziellen Auswirkungen, wie etwa die Vollzeitanstellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der kaufmännischen Vizepräsidentin (des kaufmännischen Vizepräsidenten) würden daher nicht zwangsläufig zu erhöhten finanziellen Belastungen des Bundes führen, sondern zu Lasten des Budgets des Wissenschaftsfonds gehen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Christian Jachs.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 21
Ing. Andreas Pum Josef Saller
Berichterstatter Vorsitzender