9435 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana zum Ziel.

Durch den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags mit der Französischen Republik sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana als Klimazone Dschungel geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere der Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana geregelt werden.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

-       Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten in Französisch-Guyana

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Christian Jachs.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Efgani Dönmez, PMM und Christoph Längle.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Christian Jachs gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                            Mag. Christian Jachs                                                            Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender