9439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verfassungskonformität der Betrauung des Österreichischen Integrationsfonds mit der Zertifizierung und Evaluierung von Deutsch-Integrationskursen zum Ziel:
Der VfGH hat die Verfassungswidrigkeit der Betrauung des Österreichischen Integrationsfonds mit der Zertifizierung und Evaluierung von Deutsch-Integrationskursen infolge Übertragung hoheitlicher Aufgaben ohne Einrichtung des erforderlichen Weisungszusammenhanges zu den obersten Organen der Vollziehung infolge Übertragung hoheitlicher Aufgaben ohne Einrichtung des erforderlichen Weisungszusammenhanges zu den obersten Organen der Vollziehung festgestellt. Eine Verfassungskonformität der bestehenden Regelungen soll hergestellt werden.
In Entsprechung des VfGH Erkenntnisses wird der notwendige Weisungszusammenhang zwischen der Bundesministerin für Inneres und dem ÖIF bei der Zertifizierung bzw. beim Entzug der Zertifizierung von Deutsch-Integrationskursen hergestellt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gregor Hammerl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder und Werner Herbert.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gregor Hammerl gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 21
Gregor Hammerl Gerhard Schödinger
Berichterstatter Vorsitzender