9440 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der geänderten unionsrechtlichen Vorgaben für die Information der Öffentlichkeit betreffend Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei schweren Unfällen. Hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit soll durch die sog. Seveso III-Richtlinie vor allem eine Verbesserung des Umfangs und der Qualität der Informationen sichergestellt werden. Insbesondere liegt ein Schwergewicht auf der Zugänglichmachung der entsprechenden Informationen im Internet.

Darüber hinaus werden mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates vor dem Hintergrund der Aarhus-Konvention und der darin enthaltenen Bestimmungen über den Zugang zu Informationen über die Umwelt und über den Zugang zu Gerichten (Art. 4 und 9) sowie der Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Einhaltungsausschusses wegen nicht vollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention in Bezug auf das Umweltinformationsgesetz – UIG die Bestimmungen über den Rechtsschutz im Umweltinformationsgesetz entsprechend angepasst.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Hubert Koller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Hubert Koller gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                   Hubert Koller                                                                    Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender