9444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden

Aufgrund des Auslaufens unionsrechtlicher Übergangsfristen mit 1. Juni 2015 gelten für Stoffe und Gemische neue Einstufungs- und Kennzeichnungsanforderungen. Da das bestehende Giftrecht, insbesondere die Giftdefinition, mittels eines komplexen Übergangsregimes derzeit noch auf das alte System abstellt, soll der Giftbegriff zur Gänze auf die unionsrechtlich verankerten Gefahrenkategorien umgestellt und damit vereinfacht und für die Rechtsadressaten leicht durchschaubar werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen hauptsächlich folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-       Umstellung des Giftbegriffes (§ 35) im ChemG 1996 und Übernahme der giftrechtlichen Bestimmungen des Biozidproduktegesetzes in das ChemG 1996;

-       Auslaufen des derzeit noch geltenden Bewilligungssystems und vollständige Umstellung auf das schon jetzt bestehende Bescheinigungssystem.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                      Günther Novak

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender