9445 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden folgende Regelungsvorhaben umgesetzt:

1. Sonderschulen:

Die „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ soll in „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ umbenannt werden. Weiters wird für Kinder, die eine allgemeine Schule integrativ besuchen, ein Jahres- und Abschlusszeugnis am Ende der 8. Schulstufe vorgesehen.

2. Schulen für Tourismus:

Die „Schulen für Fremdenverkehrsberufe“ sollen in „Schulen für Tourismus“ umbenannt werden und zugleich die Gestaltung des Unterrichtsjahres und der Hauptferien im Hinblick auf die zu absolvierenden Praktika auch an die Schule oder an die Landesschulräte delegiert werden können.

3. Datenverbund der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen:

Ab spätestens dem Wintersemester 2016/2017 starten zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gemeinsam eingerichtete Studien für den Bereich Sekundarstufe (Allgemeinbildung). Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist durch Kooperationsvereinbarungen vorzusehen, welche Einrichtung welche Inhalte anbietet, welche Ressourcen von welcher Seite zur Verfügung gestellt werden und wie die Aufnahmevoraussetzungen gestaltet sind, weiters sind gleichlautende Curricula zu erlassen.

Neben diesen studienrechtlichen Vorgaben müssen auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten die gemeinsamen Studierenden mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand administrieren können. Bereits jetzt ermöglicht § 7a des Bildungsdokumentationsgesetzes die Einrichtung eines Datenverbundes jeweils für die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Bisher umgesetzt wurde der Datenverbund der Universitäten. Durch die Schaffung der gemeinsam eingerichteten Studien zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten wird nun die Einrichtung eines Datenverbundes seitens der Pädagogischen Hochschulen notwendig. Ziel ist eine administrative Vereinfachung und fehlerfreie Abwicklung eines Studiums im Sinne der Studierenden.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ana Blatnik.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                    Ana Blatnik                                                                  Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende