9470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925 und das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien geändert werden (215/A-BR/2015)

Die Bundesräte Gottfried Kneifel, Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Oktober 2015 einen Antrag betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925 und das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien geändert werden, eingebracht und im Wesentlichen wie folgt begründet:

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 sieht im Kapitel "Staatsreform und Demokratie" eine Reduktion der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern vor. Zweck dieses Vorhabens ist es, rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Vorhaben verwirklicht werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

-       Vereinheitlichung des Verfahrens zur Erteilung einer Zustimmung der Bundesregierung zu einem Gesetzesbeschluss eines Landtages;

-       Entfall des Zustimmungsrechtes der Bundesregierung bei Landesgesetzen, durch die die bestehende Organisation der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern geändert oder neu geregelt wird;

-       Entfall des Zustimmungsrechtes der Bundesregierung hinsichtlich der Organisation des Amtes der Landesregierung und der Bestellung des Landesamtsdirektors;

-       Entfall der gegenseitigen Zustimmungsrechte in Bezug auf eine Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. der Bezirksgerichte;

-       Entfall des Beamtenvorbehaltes für die Bestellung zum Landesamtsdirektor bzw. Magistratsdirektor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Einhellig wurde die Beiziehung von Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner als Auskunftsperson beschlossen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, Gottfried Kneifel, Stefan Schennach, Marco Schreuder.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Absatz 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten.

Wien, 2015 10 27

                            Dr. Magnus Brunner                                                            Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender