9471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die systemgerechte Umsetzung der Richtlinie 2014/28/EU sowie Gewährleistung eines hohen Niveaus beim Schutz der öffentlichen Interessen wie menschliche Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahme:

Verankerung der Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 2014/28/EU, des Notifizierungsverfahrens und der Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen, der Konformitätsbewertungsbestimmungen von Explosivstoffen sowie adaptierter Marktüberwachungsregeln im Schieß- und SprengmittelG 2010; Festlegung von Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben der Wirtschaftsakteure.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. November 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gregor Hammerl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gregor Hammerl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 11 17

                                Gregor Hammerl                                                            Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender