9505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015)

In Österreich wird im Vergleich zu Ländern wie Deutschland und der Schweiz weniger gespendet. Insbesondere gemeinnützige Investitionen durch Stiftungen fallen sehr gering aus. Stiftungen in Deutschland investieren rund 15 Mrd. € p.a. in den gemeinnützigen Bereich, Schweizer Stiftungen investieren 1,2 Mrd. € p.a. In Österreich sind es nur rund 20-25 Mio. € p.a. Als Gründe hierfür werden unter anderem angeführt, dass

-       das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz in der Handhabung veraltet ist;

-       Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich unattraktiv sind, weil sie der Stiftungseingangssteuer oder der Grunderwerbsteuer unterliegen und beim Zuwendenden nicht ertragsteuerlich geltend gemacht werden können;

-       Zuwendungen von eigennützigen Privatstiftungen nicht von der Zwischensteuer abgezogen werden können;

-       der Gemeinnützigkeitsstatus die unmittelbare Verfolgung des begünstigten Zweckes erfordert, was insbesondere bei Stiftungen zu Problemen führen kann; und

-       wachsender Konkurrenzdruck hinsichtlich des Amtssitzes von als Public-Private-Partnerships eingerichteten internationalen Organisationen besteht.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates für die Erlassung und Anpassung von Gesetzen hat die Reduktion von Verwaltungsaufwand und eine Effizienzsteigerung im Stiftungs- und Fondswesen zum Ziel. Weitere Ziele sind es, sowohl Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und Zuwendungen in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen, als auch die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und der Quasi-Internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich zu erhöhen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Poglitsch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock, Ingrid Winkler, Dr. Heidelinde Reiter und Ferdinand Tiefnig.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Poglitsch gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                             Christian Poglitsch                                                                 Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende