9511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

 

-       Neuregelung der Rechtsmittelgebühren im Exekutionsverfahren (Tarifpost 4), im Insolvenzverfahren (Tarifposten 5 und 6), in Pflegschafts- und Unterhaltssachen (Tarifpost 7), in (sonstigen) außerstreitigen Angelegenheiten (Tarifpost 12) und in bestimmten Verfahren nach dem Mediengesetz (Tarifpost 13) sowie Unterhaltsvorschusssachen.

-       Klarstellung der Gebühren bei Ab- und Zuschreibungen im Grundbuch.

-       Neuregelung der Tarifpost 10 Z IV im Hinblick auf die laufenden Kosten samt eines Zuschlags zu den Wartungs-, Sicherungs- und Weiterentwicklungskosten.

-       Einführung einer Gebührenbefreiung für die nachträgliche Berücksichtigung diakritischer Zeichen im Firmenbuch.

-       Anpassungen des rechtsanwaltlichen Berufsrechts an die Vorgaben der zuletzt geänderten "Berufsqualifikations-Richtlinie" 2005/36/EG.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                                  Martin Weber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende