9517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Tadschikistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch einen Einspruch gegen den Beitritt Tadschikistans verhindert werden soll, dass tadschikische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden. Durch die Beibehaltung der vollen diplomatischen Beglaubigung soll für die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde eine Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit bestehen.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahme:
Um sicherzustellen, dass der Einspruch durch die Republik Österreich im Verhältnis zur Republik Tadschikistan wirksam werden kann, hätte der Einspruch aus völkerrechtlicher Sicht bis zum 1.9.2015 beim Depositarstaat zu erfolgen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz und Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 12 15
Gerhard Schödinger Mag. Ernst Gödl
Berichterstatter Vorsitzender