9526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrats trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Anpassung der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 an das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sichergestellt werden soll, dass einerseits die Grundlage für die Erteilung der Auskünfte zu § 11 Abs. 1 Z 5 und 7 PStSG auf Seiten der Anbieter gegeben ist und anderseits die Auskunftsverlangen über die – eine sichere Übermittlung gewährleistende – Durchlaufstelle nach § 94 abgewickelt werden können.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Februar 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Armin Forstner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Armin Forstner gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 02 10

                                 Armin Forstner                                                             Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender