9528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 2011 geändert wird
Um zu verhindern, dass gebietsfremde Arten die heimischen Ökosysteme, Lebensräume und endemischen Arten gefährden, hat die Europäische Union ein entsprechendes Importverbot verordnet. Die gegenständliche Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 sieht nun innerstaatlich amtliche Kontrollen bei der Einfuhr lebender Tiere und Pflanzen, die ein derartiges Gefährdungspotenzial aufweisen, vor. Konkret bedeutet dies, dass sogenannte invasive, nichtheimische Arten nur noch über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. Eingangsorte, die bereits aufgrund bestehender veterinärrechtlicher und pflanzenschutzrechtlicher EU-Richtlinien eingerichtet worden sind, nach Österreich und damit in die Europäische Union eingeführt werden dürfen.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Nicole Schreyer, Günther Novak, Ferdinand Tiefnig, Adelheid Ebner, Thomas Schererbauer, Ing. Eduard Köck und Gerhard Dörfler.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 02 10
Ferdinand Tiefnig Martin Preineder
Berichterstatter Vorsitzender