9531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst folgende Ziele und Maßnahmen:

- Klarstellung einer fachärztlichen Rufbereitschaft in Zentralkrankenanstalten anstelle der bisherigen unpräzisen „erforderlichen Anwesenheit von Fachärzten aller in Betracht kommender Sonderfächer“.

- Verankerung militärischer Krankenanstalten als eigene Kategorie von Krankenanstalten im KAKuG.

- Sicherstellung besonderer fachlicher – insb. hygienischer – Anforderungen im Umgang mit Muttermilch. Der Betrieb von Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch wird auf allgemeine Krankenanstalten, an denen Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden sowie auf Sonderkrankenanstalten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschränkt.

- Verpflichtung, in der den inneren Betrieb einer Krankenanstalt regelnden Anstaltsordnung jene Bereiche festzulegen, in welche die Mitnahme von Assistenz- und Therapiehunden aus hygienischen Gründen unzulässig ist.

- Formelle Anpassung an die mit BGBl. I Nr. 176/2013 erfolgte Änderung des Universitätsgesetzes 2002, wonach nunmehr die Möglichkeit besteht, an Universitäten eine Medizinische Fakultät zu errichten. Aus diesem Grund ist auch im KAKuG der Begriff "Medizinische Universität" durch den Begriff "Medizinische Universität bzw. Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist" zu ersetzen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Februar 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Adelheid Ebner, Dr. Heidelinde Reiter, Gerd Krusche und Dr. Andreas Köll.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 02 10

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender